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Gewalt gegen Frauen

 

Gewalt gegen Frauen ist nicht das individuelle Problem einzelner Frauen sondern Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen, die dazu geführt haben, dass die Frau vom Mann dominiert und diskriminiert wird und so daran gehindert wird sich voll zu entfalten.

Auszug aus dem Bericht der 4. Weltfrauenkonferenz, Peking, 1994

 
Gewaltdefinition
Gewalt gegen Frauen
  • Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau

  • bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben

 häusliche Gewalt
  • alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte
  • Generell ist die Begrifflichkeit der „häuslichen Gewalt“ kritisch zu betrachten, da diese die Gewalt gegen Frauen verdeckt, neutralisiert und nicht benennt. Der Begriff der „häuslichen Gewalt“ hat sich mittlerweile institutionsübergreifend etabliert, der gesellschaftspolitischen Dimension von Gewalt gegen Frauen wird damit jedoch keine Rechnung getragen.

 Geschlecht
  • die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht

 geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen
  • Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft
Quelle: Artikel 3, a-d, Istanbul-Konvention

Femizid
  • vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen tradierte und normative Rollenvorstellungen
Quelle: Russell, Diana and Roberta Harmes (2006). Feminicidio: Una Perspectiva Global.
 
Gewalt gegen Frauen hat viele Ausprägungen
  • physische Gewalt
  • psychische Gewalt
  • sexualisierte Gewalt
  • ökonomische Gewalt
  • Stalking
  • Frauenhandel
  • Zwangsverheiratung
  • Genitalverstümmlung
  • Strukturelle Gewalt und Benachteiligung in der Gesellschaft
  • U.v.m.
 
Studien zum Thema:
 

Rad der Gewalt

 

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

 

Ja also gut daran fande ich, dass ich eine Ansprechpartnerin hatte. Wenn ich Probleme hatte, dann könnte ich der alles sagen.

in einem Frauenhaus lebendes Mädchen, 10 Jahre

 
Gewaltdefinition
Gewalt gegen Frauen
  • Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau

  • bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben

 häusliche Gewalt
  • alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte

 Geschlecht
  • die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht

 geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen
  • Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft
Quelle: Artikel 3, a-d, Istanbul-Konvention

Femizid
  • vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen tradierte und normative Rollenvorstellungen
Quelle: Russell, Diana and Roberta Harmes (2006). Feminicidio: Una Perspectiva Global.
Die meisten der mit ihren Müttern schutzsuchenden Kinder und Jugendlichen sind selbst von physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt betroffen oder haben - mitunter über Monate oder Jahre - tagtäglich die Gewalttaten gegen ihre Mütter miterlebt, mit angesehen oder mit angehört. Zahlreiche nationale wie internationale Studien weisen nach, dass auch das Mit-Erleben von Partnerschaftsgewalt eine Form der Kindeswohlgefährdung darstellt und die Kinder ebenso zu Gewaltopfern macht wie ihre Mütter. Die Gewalterlebnisse prägen zutiefst die kindliche Entwicklung und Entfaltung. Das Vertrauen sowie das Sicherheits- und Schutzbedürfnis dieser Kinder werden grundlegend erschüttert.

Die Flucht ins Frauenhaus bedeutet für die Kinder und Jugendlichen eine einschneidende Veränderung ihres bisherigen Lebens mit vielen Folgen. Sie verlassen ihre vertraute Umgebung, den Vater, Verwandte, Schule oder Kindergarten und Freund*innen. Sie müssen sich in einer fremden Umgebung neu einleben.

Gleichzeitig erleben sie eine spürbare Entlastung, wenn sie selbst und ihre Mütter nicht länger der Gewalt des Vaters ausgesetzt sind. Viele Kinder können im Frauenhaus erstmals Gefühle von Sicherheit, Entspannung und Angstfreiheit entwickeln. Durch die Begegnung mit den anderen Kindern wird ihnen bewusst, dass Gewalt nicht nur in ihrer Familie vorkommt und somit kein Einzelschicksal ist.

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Istanbul-Konvention

 

Ziel der Istanbul-Konvention ist die Verhütung, Verfolgung und Beseitigung geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt, die umfassende Unterstützung der Betroffenen und die Förderung der Gleichheit der Geschlechter.

ZIF Broschüre „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen“, Januar 2020

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt,

im Folgenden: Istanbul-Konvention:
Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht. Damit einher geht die Verpflichtung, umfangreiche Maßnahmen zur Prävention und Sanktionierung von Gewalt und zum Gewaltschutz zu treffen. Die Umsetzung der Konvention macht ein Gesamtkonzept erforderlich, das kontinuierlich überprüft und kontrolliert wird. Dafür fehlen in Deutschland bislang jedoch die Strukturen. (Quelle: Pressemitteilung Bündnis Istanbul-Konvention, September 2019).

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Frauenhaus-Finanzierung

 

Die Autonomen Frauenhäuser fordern die Abkehr von dem Modell der Einzelfallfinanzierung (Tagessatzfinanzierung) und stattdessen – zusammen mit der CEDAW-Allianz und dem Deutschen Frauenrat – eine bundesgesetzliche, damit länderübergreifende Regelung zur einzelfallunabhängigen und bedarfsgerechten Finanzierung von Frauenhäusern.

ZIF Autonome Frauenhäuser, April 2018

Frauenhausfinanzierung

Seit 1976 gibt es Frauenhäuser in Deutschland. Die Finanzierung der Frauenhäuser ist seitdem ungeregelt und unzureichend. Wie ein Frauenhaus personell und räumlich ausgestattet ist, hängt im Wesentlichen von dem politischen Willen der Kommune und des jeweiligen Bundeslandes ab. Bisher gibt es – abgesehen vom Landesgesetz in Schleswig-Holstein - kein Gesetz, das die Finanzierung sichert. Eng verknüpft mit der Frage der Finanzierung der Frauenhäuser ist der Zugang zu Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Je komplizierter und mühsamer der Zugang zu Schutz und Hilfe ist, desto weniger wirksam ist er. Die schnelle und unbürokratische Aufnahme in ein Frauenhaus kann das Leben von Frauen und Kindern retten oder – wenn diese nicht gewährt wird – gefährden.


  • Nur über eine bundesgesetzliche Regelung kann der gleichwertige Zugang zum Hilfesystem bundesweit verbindlich geregelt werden.
  • Nur eine pauschale Finanzierung der Frauenhäuser kann sicherstellen, dass alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder sicheren, schnellen, unbürokratischen Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung im Frauenhaus ihrer Wahl finden.

Deshalb setzen sich die Autonomen Frauenhäuser für die Finanzierung von Frauenhäusern nach dem 3-Säulen-Modell ein:
Weitere Informationen zum Thema Frauenhausfinanzierung und dem 3-Säulen-Modell finden sie in unserer Broschüre und weiteren Dokumenten:

Sorge- & Umgangsrecht

 

Gerade die Trennungssituationen sind deshalb für viele Kinder besonders belastend, weil die Gefahr auch für die körperliche Unversehrtheit in den emotional belastenden Trennungsphasen in Beziehungen mit häuslicher Gewalt oft noch einmal stark eskaliert.

Fegert, J. (2013): Die Frage des Kindeswohls und der Ausgestaltung des Umgangsrechts nach Trennung der Eltern in Fällen häuslicher Gewalt aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht

Seit der Familienrechtsreform (FamFG) 2009  ist die Situation für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder nach einer Trennung noch gefährlicher geworden. Als besonders problematisch erweist sich das Vorrang- und Beschleunigungsgebot des FamFG . Danach soll in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren spätestens nach einem Monat eine gerichtliche Anhörung stattfinden, in der ggfs. auch erste Entscheidungen zum Umgang zu treffen sind. Von der Möglichkeit der Umgangsaussetzung wird zu selten Gebrauch gemacht.

Erwiesenermaßen ist aber die Zeit unmittelbar vor und nach einer Trennung von einem gewalttätigen Mann die gefährlichste Zeit für Frauen und ihre Kinder. Es kommt häufig zu Übergriffen, auch bei der Übergabe von Kindern im Rahmen von Umgangskontakten. „Männer, die sich infolge von Trennungen oder Scheidungen (…) zurückgewiesen fühlen, entwickeln daraus teilweise eine gefährliche Mischung aus Verletzung, Wut und Gewaltbereitschaft.“ (Quelle: Schröttle, M./Müller, U./Glammeier, S. (2004): Lebenssituationen, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland.) Daher finden in dieser Zeit die meisten gewalttätigen Übergriffe und Morde an Frauen und Kindern statt.

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Femizide verhindern

 

„Alles, von dem wir wissen, dass es wirksam ist, muss in einer Präventionsstrategie zusammengefügt werden, wenn wir das Problem langfristig lösen wollen.“

Monika Schröttke, eine der Gründerinnen des European Observatory on Femicide, einer europäischen Beobachtungsstelle von Femiziden

1. Definition

Als Femizid bezeichnet man Mord, Totschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge an Frauen und Mädchen. Sie richten sich systematisch gegen Frauen und Mädchen, weil sie eben weiblich sind. Die Tötung einer Frau, auf Grund ihres Geschlechts, ist Ausdruck von nach wie vor bestehenden patriarchalen Denkmustern und Strukturen. Symptome von ungleichen Machtverhältnissen werden durch die Benennung als Femizid deutlich., Die Tötung von Frauen auf Grund von Frauenhass und bestimmter Vorstellung von Frauenbildern wird bereits seit den 1970er Jahren in die Wissenschaft getragen und in Parlamenten debattiert.

2. Geschichte

Die Ursprünge des Begriffs „Femizid“ reichen bis ins 19. Jahrhundert. Eine politisch, feministische Bedeutung erlangte der Begriff Mitte der 1970er erstmals öffentlich von der Aktivistin und Soziologin Diana E. H. Russel als Verwendung von „hate killing of females perpetrated by males“.

Verbreitung fand der Begriff Anfang der 1990er nach Veröffentlichung des Artikels „Femicide: Speaking the Unspeakable“ in der feministischen Zeitschrift Ms., der den gezielt frauenfeindlichen Amoklauf an einer Hochschule in Montreal beschreibt und von beiden Autorinnen als Femizid analysiert wurde.

Ab den 2000ern verwendeten lateinamerikanische Aktivistinnen und Feministinnen den Begriff „feminicidio“, um auf die alarmierende Eskalation brutaler Morde an Frauen und Mädchen aufmerksam zu machen. Der Begriff feminicidio ist der Versuch, das Tötungsdelikt in einen gesellschaftspolitischen Zusammenhang zu bringen, also die Tötung als Folge von Geschlechterdiskriminierung zu begreifen.

Heute schließt sich der Begriff „Femizid“ an internationale, feministische Bewegungen, Bündnisse und Proteste an und ist in vielen Ländern mittlerweile ein eigener Straftatbestand.

Setzt sich der Begriff in feministischen Bewegungen und gesellschaftlichen Organisationen in Deutschland zunehmend durch, so sträubt sich die Bundesregierung bisher, eine angemessene Definition für das systematische Töten von Frauen und Mädchen festzulegen und das vorherrschende Problem überhaupt anzuerkennen.

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Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen

Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser gehört seit mehr als 40 Jahren zu den feministischen Stimmen Deutschlands und engagiert sich in diesem Sinne bundesweit und mit voller Kraft. Dazu gehört auch der Einsatz für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, Schwangerschaftsabbrüche zu enttabuisieren und Frauen zu selbstbestimmten Entscheidungen verhelfen, denn: My Body my Choice

Gerade aktuell sind Frauen und ihre Körper wieder verstärkt das Kampffeld konservativer und rechter Kräfte. Daher verstehen wir unsere Forderung nach Selbstbestimmung als eine politische, die sich gegen traditionelle Rollen- und Geschlechterbilder richtet.

Auch wenn die Bundesregierung im Juni 2022 die Streichung des §219a beschlossen hat, bleibt die Notwendigkeit des Kampfes um mehr reproduktive Gerechtigkeit bestehen. Denn auch §218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe stellt, widerspricht unserem Verständnis auf körperliche Selbstbestimmung.

Weitere Informationen finden sie hier:
Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen (PDF)