Jump to navigation

Startseite

Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

Seite sofort verlassen [ESC] ?
-A A +A

Das Bündnis Istanbul-Kkonvention fordert: Bessere Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen

Pressemitteilung, 24.11.2020

Noch immer werden nicht alle Frauen und Mädchen in Deutschland effektiv vor Gewalt geschützt, kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2019 einen Anstieg der häuslichen Gewalt aus. Jeden dritten Tag tötet ein Mann in Deutschland seine (Ex-) Partner*in, jeden Tag versucht es einer. Diese Femizide sind verhinderbar, betonen die Expert*innen. Sie bemängeln weiterhin, dass vor allem das Recht von marginalisierten Frauen und Mädchen auf Schutz und Unterstützung nicht ausreichend umgesetzt wird.

Die Istanbul-Konvention betont den besonderen Schutz marginalisierter Personen und stellt sich gegen Diskriminierung. Wir sind noch weit davon entfernt, dass alle Frauen und Mädchen gleichermaßen Zugang zu Unterstützung und Schutz erhalten. Dies gilt beispielsweise für wohnungslose Frauen und LBTI* Personen. Nach wie vor findet sich auch kein Gewaltschutzkonzept für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Das BIK kritisiert insbesondere den Vorbehalt der Bundesregierung gegen Artikel 59 (2) und (3), weil dieser gewaltbetroffene migrierte und geflüchtete Frauen daran hindert, einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Das Bündnis fordert, diese eklatante Ablehnung des Gewaltschutzes für Migrantinnen zu beheben.
Aktuell erarbeitet das BIK einen Schattenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland und reagiert so auf die bestehenden Missstände mit direkten Handlungsempfehlungen. Der Bericht wird im Frühjahr 2021 veröffentlicht.

  • Aktuelles
    • Meldungen
    • Stellungnahmen
    • Kampagnen
    • Istanbul Konvention - CETS 210 - vollständig umsetzen!
    • Archiv
  • Autonome Frauenhäuser
    • Information
    • Geschichte
    • Adressen
    • Neues aus den Frauenhäusern
  • Themen
    • Gewalt gegen Frauen
    • Gewalt gegen Mädchen und Jungen
    • Frauenhausfinanzierung
    • Internationales
  • Die ZIF
    • Aufgaben
    • Geschichte
    • Team
    • Kontakt
  • Unterstützung und Service
    • Service
    • Internet Sicherheitshinweis
    • Linksammlung
AnhangGröße
PDF icon pm_25._november_buendnis_istanbul-konvention.pdf656.41 KB

40 Jahre Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

40 Jahre Engagement gegen Gewalt an Frauen und deren Kindern:

In diesem Jahr wird die ZIF 40 Jahre alt. Sie gilt bundesweit als ein gelungenes Beispiel für beständige Vernetzungs-, Koordinations- und Öffentlichkeitsarbeit nach basisdemokratischen Prinzipien.
Die Arbeit der ZIF wird ausschließlich durch die Beitragszahlungen der Autonomen Frauenhäuser und durch Spenden finanziert und kann durch diese finanzielle Unabhängigkeit von öffentlichen Finanzierungsträgern politisch unabhängig im Sinne der gewaltbetroffenen Frauen und Kinder agieren. Daher freuen wir uns, wenn sie diese wertvolle Arbeit durch eine Spende unterstützen:

Förderverein Frauen helfen Frauen e.V. Heidelberg (Kontoinhaberin)
Sparkasse Heidelberg:
IBAN: DE46 6725 0020 0009 2805 29
BIC: SOLADES1HDB
Verwendungszweck:
ZIF Autonome Frauenhäuser

 

Kontakt

Zentrale Informationsstelle
Autonomer Frauenhäuser
P3, 7 in 68161 Mannheim
0621-16853705
0176-70209612

Di.&Mi. 9.30-13.30 Uhr
Do. 13-17 Uhr
Email: info@zif-frauenhaeuser.de

 


www.autonome-frauenhaeuser-zif.de

Impressum