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Pauschale Finanzierung der Frauenhäuser
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Stellungnahme der
Frauenhauskoordinierung e.V. und der Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (Aug. 2009)
Notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung von Schutz und Hilfe für von
Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder
Auszug: (...) Zur Sicherstellung des Schutzes und der Hilfe für alle betroffenen Frauen und deren
Kinder sind aus Sicht des FHK e.V. und der ZIF folgende wichtigste Maßnahmen
erforderlich:
1. Für Frauen und Kinder, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen
sind, ist ein Rechtsanspruch auf staatlichen Schutz und Unterstützung zu schaffen.
Dieser ist unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel und Wohnort zu gewähren.
2. Die Schaffung eines Straftatbestandes „Häusliche Gewalt“ ist erforderlich, um
deutlich zu machen, dass ein solches Verhalten in unserer Gesellschaft nicht
geduldet wird. Eine empfindliche Strafandrohung muss vorgesehen werden, um
abschreckende Wirkung zu erzeugen.
3. Eine ausreichende Anzahl von Frauenhausplätzen ist sicher zu stellen. Die Anzahl
der notwendigen Schutzplätze sollte auf der Grundlage einer gleichmäßigen
Verteilung in den Bundesländern (Vorhalteschlüssel 1 Platz pro 7500
EinwohnerInnen) unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ermittelt werden.
4. Aus Sicherheitsgründen müssen Frauenhäuser als überörtliches Angebot
bundesweit allen betroffenen Frauen und deren Kindern zugänglich sein.
5. Die räumliche, personelle und sachliche Ausstattung der Frauenhäuser muss
bedarfsgerecht sein. Neben der Gewährung von Schutz und Unterstützung der
betroffenen Frauen und Kinder ist hierbei zu berücksichtigen, dass Frauenhäuser
wichtige Akteure im Rahmen der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, sowie der
Aufklärungs- und Präventionsarbeit sind.
6. Für die Finanzierung der Frauenhausplätze ist eine bundesweit verbindliche
Rechtsgrundlage zu schaffen, die eine einzelfallunabhängige, kostendeckende und
verlässliche Finanzierung gewährleistet und dadurch allen Zuflucht suchenden
Frauen und deren Kindern ermöglicht, schnell und unbürokratisch Aufnahme und
professionelle Unterstützung zu finden.(...)
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Stellungnahme der ZIF zur Finanzierung
der Frauenhäuser (März 2009)
Bundesweit einheitliche und unbürokratische Regelungen für die Finanzierung der
Frauenhäuser gefordert
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Informationen zur öffentlichen
Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema
„Situation der Frauenhäuser“ am 12. November 2008
Dokumente/Unterlagen zur Anhörung am 12.11.2008 sind auf
den Seiten des Bundestags zu finden.
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Frauenhäuser fordern finanzielle Absicherung (Nov. 2008)
Die unzulängliche Finanzierung der Frauenhäuser gefährdet zunehmend den notwendigen Schutz von Frauen und Kindern vor weiteren Gewalttätigkeiten. Dies beklagen anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Bundstags am Mittwoch, dem 12. November 2008, die Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) und die Zentrale Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser (ZIF).
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Hartz
IV erschwert Frauen Zuflucht ins Frauenhaus (Febr.2008)
Frauenhausträger protestieren gegen Tagessatzfinanzierung
Hartz IV erschwert Frauen, die Opfer häuslicher
Gewalt geworden sind, zunehmend die Zuflucht in Frauenhäusern.
Dies beklagen Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern aus
ganz Deutschland.
Frauenhäuser aller Träger und Verbände mahnen
erstmals gemeinsam in einem Positionspapier: „Der Schutz
von Frauen und Kindern vor Gewalt darf nicht an den Kosten
scheitern.“ Es gehe nicht länger an, dass Bund,
Länder und Kommunen sich gegenseitig die Verantwortung
zuschieben würden. Sie fordern, die Finanzierung der
Unterkunft und die Unterstützung im Frauenhaus über
einzelfallbezogene Tagessätze müsse dringend durch
eine generelle institutionelle Finanzierung der Frauenhäuser
ersetzt werden.
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