Kindschaftsrechtkampagne
Kongress Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht
Kampagne: Pauschale Finanzierung der Frauenhäuser
 
 
Pauschale Finanzierung der Frauenhäuser

       
  Stellungnahme der Frauenhauskoordinierung e.V. und der Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (Aug. 2009)
Notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung von Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder

Auszug:

(...) Zur Sicherstellung des Schutzes und der Hilfe für alle betroffenen Frauen und deren Kinder sind aus Sicht des FHK e.V. und der ZIF folgende wichtigste Maßnahmen erforderlich:
1. Für Frauen und Kinder, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, ist ein Rechtsanspruch auf staatlichen Schutz und Unterstützung zu schaffen. Dieser ist unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel und Wohnort zu gewähren.
2. Die Schaffung eines Straftatbestandes „Häusliche Gewalt“ ist erforderlich, um deutlich zu machen, dass ein solches Verhalten in unserer Gesellschaft nicht geduldet wird. Eine empfindliche Strafandrohung muss vorgesehen werden, um abschreckende Wirkung zu erzeugen.
3. Eine ausreichende Anzahl von Frauenhausplätzen ist sicher zu stellen. Die Anzahl der notwendigen Schutzplätze sollte auf der Grundlage einer gleichmäßigen Verteilung in den Bundesländern (Vorhalteschlüssel 1 Platz pro 7500 EinwohnerInnen) unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ermittelt werden.
4. Aus Sicherheitsgründen müssen Frauenhäuser als überörtliches Angebot bundesweit allen betroffenen Frauen und deren Kindern zugänglich sein.
5. Die räumliche, personelle und sachliche Ausstattung der Frauenhäuser muss bedarfsgerecht sein. Neben der Gewährung von Schutz und Unterstützung der betroffenen Frauen und Kinder ist hierbei zu berücksichtigen, dass Frauenhäuser wichtige Akteure im Rahmen der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, sowie der Aufklärungs- und Präventionsarbeit sind.
6. Für die Finanzierung der Frauenhausplätze ist eine bundesweit verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die eine einzelfallunabhängige, kostendeckende und verlässliche Finanzierung gewährleistet und dadurch allen Zuflucht suchenden Frauen und deren Kindern ermöglicht, schnell und unbürokratisch Aufnahme und professionelle Unterstützung zu finden.(...)


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  Stellungnahme der ZIF zur Finanzierung der Frauenhäuser (März 2009)

Bundesweit einheitliche und unbürokratische Regelungen für die Finanzierung der Frauenhäuser gefordert

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  Informationen zur öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Situation der Frauenhäuser“ am 12. November 2008

Dokumente/Unterlagen zur Anhörung am 12.11.2008 sind auf
den Seiten des Bundestags zu finden.

 
 

 
  Frauenhäuser fordern finanzielle Absicherung (Nov. 2008)

Die unzulängliche Finanzierung der Frauenhäuser gefährdet zunehmend den notwendigen Schutz von Frauen und Kindern vor weiteren Gewalttätigkeiten. Dies beklagen anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses des Bundstags am Mittwoch, dem 12. November 2008, die Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) und die Zentrale Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser (ZIF).

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  Hartz IV erschwert Frauen Zuflucht ins Frauenhaus (Febr.2008)
Frauenhausträger protestieren gegen Tagessatzfinanzierung

Hartz IV erschwert Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, zunehmend die Zuflucht in Frauenhäusern. Dies beklagen Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern aus ganz Deutschland.
Frauenhäuser aller Träger und Verbände mahnen erstmals gemeinsam in einem Positionspapier: „Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt darf nicht an den Kosten scheitern.“ Es gehe nicht länger an, dass Bund, Länder und Kommunen sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben würden. Sie fordern, die Finanzierung der Unterkunft und die Unterstützung im Frauenhaus über einzelfallbezogene Tagessätze müsse dringend durch eine generelle institutionelle Finanzierung der Frauenhäuser ersetzt werden.
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